Messtechnische Nachweise
Der
gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten in Verbindung mit Küchendunstabzugs- und mechanischen Lüftungsanlagen ist nicht
zulässig.
Durch die mechanische Absaugung kann sich der Unterdruck in den Aufstellräumen so erhöhen, dass Abgase – auch aus anderen aufgestellten Feuerstätten - austreten. Aufgrund der daraus resultierenden Verbrennung unter Luftmangel kann es zu Gesundheitsschäden durch Kohlenmonoxid-Vergiftung kommen.
Der Betrieb der Dunstabzugshaube darf nur möglich sein, wenn ausreichend Zuluft aus dem Freien als Unterdruckausgleich nachströmen kann. Hier besteht die Möglichkeit eines messtechnischen Nachweises, dass ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann (4 Pascalmessung)
Durch die mechanische Absaugung kann sich der Unterdruck in den Aufstellräumen so erhöhen, dass Abgase – auch aus anderen aufgestellten Feuerstätten - austreten. Aufgrund der daraus resultierenden Verbrennung unter Luftmangel kann es zu Gesundheitsschäden durch Kohlenmonoxid-Vergiftung kommen.
Der Betrieb der Dunstabzugshaube darf nur möglich sein, wenn ausreichend Zuluft aus dem Freien als Unterdruckausgleich nachströmen kann. Hier besteht die Möglichkeit eines messtechnischen Nachweises, dass ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann (4 Pascalmessung)